- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- ⇡ Deutsches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — Basisdaten Titel: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Kurztitel: Kartellgesetz nichtamtl. Abkürzung: GWB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Wettbewerbsbeschränkung: Grundzüge — In einem freien Leistungswettbewerb ist der Markterfolg des einzelnen Anbieters stark vom Verhalten seiner Konkurrenten abhängig. Er steht unter dem Zwang, auf Aktionen seiner Mitbewerber richtig und rechtzeitig zu reagieren, um nicht aus dem… … Universal-Lexikon
GWB — Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (D) … Acronyms
GWB — Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (D) … Acronyms von A bis Z
GWB — Abk. für Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, ⇡ Deutsches Kartellrecht … Lexikon der Economics
Ausschreibung — Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Weitere Formen der wettbewerbsbasierten Preisermittlung sind Auktionen. Nicht… … Deutsch Wikipedia
Kartell — Oligopol * * * Kar|tẹll 〈n. 11〉 1. 〈urspr.〉 Kampfordnung beim Turnier 2. 〈dann〉 schriftliche Herausforderung zum Zweikampf 3. 〈heute〉 3.1 Zusammenschluss von Firmen des gleichen Wirtschaftszweiges, die jedoch selbstständig unter ihrem Namen… … Universal-Lexikon
Deutsches Kartellrecht — 1. Die Geschichte des D.K. wird durch eine Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1897 geprägt, wonach die Kartellbildung im Rahmen der Vertragsfreiheit allgemein als zulässig angesehen wurde, da sich das Recht auf Gewerbefreiheit… … Lexikon der Economics
Kartell: Grundlagen — Koordinieren mehrere konkurrierende Unternehmen ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den Wettbewerb auszuschalten, liegt eine kollektive horizontale Wettbewerbsbeschränkung vor. Beruht die Verhaltenskoordinierung der rechtlich… … Universal-Lexikon
Rationalisierungskartell — Ein Rationalisierungskartell ist ein Kartell, das bei den teilnehmenden Unternehmen zu Rationalisierungen, also Kosteneinsparungen führen soll. Diese Kartellform gilt als – zumindest potentiell – volkswirtschaftlich nützlich. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia